Benützungsregeln Bewegungsraum
Regeln für die Einmietung und Nutzung des Bewegungsraums in der Premstätterstraße 3b. Bitte vor der Anfrage lesen.
Benützungsregeln und Zustimmung
Vor dem Betreten des Bewegungsraums muss jede:r Teilnehmer:in diese Benützungsregeln lesen. Mit der Einmietungsanfrage bzw. der Unterschrift wird bestätigt, dass die Regeln zur Kenntnis genommen und verstanden wurden und mit ihnen Einverständnis besteht.
Zahlung vor der Benützung
Die Miete für den Bewegungsraum ist vor der Benützung zu entrichten. Ohne vorherige Bezahlung ist die Benützung des Raums nicht erlaubt.
Eigenverantwortung
Die Benutzung des Bewegungsraums erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Mietstunde
Eine Kursstunde wird mit 55 Minuten gerechnet, fünf Minuten sind für den Wechsel der Kund:innen einberaumt.
Kursstart abwarten
Bitte den Kursstart in der Garderobe abwarten, um den laufenden Kurs nicht zu stören.
Straßenschuhe
Die Straßenschuhe sind in der Garderobe abzustellen.
Schuhverbot
Der Bewegungsraum darf nicht mit Schuhen betreten werden.
Sessel und Tische
Es dürfen keine Sessel oder Tische an die Wände gestellt werden.
Wände
Die Wände dürfen nicht bei Aktivitäten oder Übungen mit Bällen miteinbezogen werden, da sie nicht mit einer abwaschbaren Latexfarbe gestrichen sind.
Trainingsmaterial
Bei Gebrauch des Trainingsmaterials sowie von Tischen und Sesseln sind diese ordnungsgemäß wegzuräumen.
Pilatesmatten
Die Pilatesmatten sind bitte einzurollen und nicht zusammenzulegen, da sie ansonsten an den Knickkanten brechen. Bitte die Matten nicht vor die Türe stellen.
Türen
Die Haupteingangstüre und die Verbindungstüre zum Vorraum sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten.
Fenster und Heizung
Wenn kein Nachmieter anwesend ist, sind alle Fenster vor Verlassen des Bewegungsraums zu schließen und die Heizkörper auf Stufe II zu schalten. Die Heizkörper können in der kalten Jahreszeit für die Kursdauer den Bedürfnissen der Gruppe entsprechend aufgedreht werden.
Getränke und Essen
Getränke dürfen nur in Plastikflaschen verwendet werden. Essen ist im Bewegungsraum nicht erlaubt.
Kerzen
Es dürfen ausschließlich rußfreie Kerzen verwendet werden, und nur mit sicherem Untersatz.
Alkohol, Drogen und gefährliche Gegenstände
Personen, die alkoholisiert sind oder unter Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Bewegungsraum zu betreten. Es dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für andere Teilnehmer:innen oder einen selbst darstellen (z. B. Glasflaschen).
Gruppenverantwortung und Sicherheit
Wir stellen keine Aufsichtsperson. Der/die Mieter:in haftet für die Sicherheit der Teilnehmer:innen während der Mietzeit und ist für mutwillige Beschädigungen durch Gruppenmitglieder verantwortlich.
Reinigungsgebühr
Es ist verboten, die Anlage ab dem Garderobenbereich mit Schuhen zu betreten. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift wird vom Mieter eine Reinigungsgebühr von € 50,– eingehoben.
Anweisungen des Personals
Jede:r Teilnehmer:in muss sich an die Anweisungen des Personals halten. Bei Zuwiderhandeln oder Verstößen gegen Anweisungen können betreffende Teilnehmer:innen vom Bewegungsraum ausgeschlossen werden.
Haftung bei Verstößen
Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen die Richtlinien des Bewegungsraums übernimmt der Betreiber keine Haftung für damit verbundene Schäden.
Ausschluss und Rückvergütung
Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Bestimmungen halten, von der Anlage auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückvergütung des Mietpreises. Wird der Bewegungsraum frühzeitig auf eigenen Wunsch verlassen, erfolgt ebenfalls keine Rückvergütung.
Haftung des Betreibers
Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers oder der mit der Leitung der Veranstaltung oder Führung betrauten Personen.
Hausordnung
Damit die Einmietungen reibungslos ablaufen, bitten wir Kursleiter:innen, diese Punkte zu beachten und auf die Einhaltung durch die Kursteilnehmer:innen zu achten.
Keine Schuhe
Der Bewegungsraum darf nicht mit Schuhen betreten werden.
Wände freihalten
Es dürfen keine Sessel oder Tische an die Wände gestellt oder angelehnt werden.
Wände nicht einbeziehen
Die Wände dürfen nicht bei Übungen und Aktivitäten miteinbezogen werden, da sie nicht mit einer abwaschbaren Latexfarbe gestrichen sind.
Material wegräumen
Bei Gebrauch des Trainingsmaterials sowie von Tischen und Sesseln sind diese wieder ordnungsgemäß wegzuräumen, damit der Nachmieter nicht behindert wird.
Matten einrollen
Die Pilatesmatten sind einzurollen, nicht einfach nur zusammenzulegen, da sie ansonsten an den Knickkanten brechen.
55 Minuten
Eine Stunde im Bewegungsraum wird mit 55 Minuten gerechnet, fünf Minuten sind für den Wechsel der Kund:innen einberaumt.
Türen geschlossen halten
Die Haupteingangstüre und die Eingangstüre zum Vorraum sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten.
Fenster und Heizung
Alle Fenster sind vor Verlassen des Bewegungsraums zu schließen und die Heizkörper abzudrehen.
Getränke und Essen
Getränke dürfen nur in Plastikflaschen verwendet werden. Essen ist im Bewegungsraum nicht erlaubt.
Licht aus
Wer am Abend als Letzte:r in der Anlage ist, sorgt dafür, dass das Licht in den Garderoben, im Bewegungsraum und im Stiegenhaus ausgeschaltet ist.